Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) in Deutschland hat heute das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten (VDS) gewürdigt. Die Entscheidung sei wegweisend für den Datenschutz in Europa, so die Datenschützer in einer Entschließung.
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