Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am heutigen 8. April 2014 endgültig für ungültig erklärt. Die Maßnahme greife in „großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten“ ein, kritisierte das Gericht in seinem heute veröffentlichten Urteil (pdf, 29 Seiten).
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