Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte auf Achtung der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten verstößt und für ungültig erklärt wurde, stellt einen bedeutenden Sieg für die 11.139 UnterstützerInnen der österreichischen Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, vor allem aber auch für den Datenschutz und die Bürgerrechte in Europa, dar.
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